Allgemeine Geschäftsbedingungen der Martan GmbH für Bestellungen über www.martan.de
Martan GmbH
Wannenäckerstr. 63/1, 74078 Heilbronn
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 766338
USt-IdNr.: DE320133863
Telefon: +49 7131 2032060 · E-Mail: info@martan.de
Stand: Oktober 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die über den Online-Shop www.martan.de (nachfolgend „Shop“) zwischen der Martan GmbH (nachfolgend „wir“) und dem Kunden (nachfolgend „Abnehmer“) geschlossen werden. Sie gelten auch für die Anbahnung dieser Verträge und für Lieferungen und Leistungen, die wir im Zusammenhang mit solchen Bestellungen erbringen.
(2) Der Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir über den Shop nicht. Mit der Registrierung und mit jeder Bestellung bestätigt der Abnehmer, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufs- oder Auftragsbedingungen des Abnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefern.
(4) Individuelle Vereinbarungen (z. B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Handelsklauseln sind im Zweifel nach den von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegebenen Incoterms in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.
(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(1) Bestellen kann nur, wer ein Kundenkonto für sein Unternehmen eingerichtet hat. Bei der Registrierung gibt der Abnehmer insbesondere Firma, Rechtsform, Anschrift, einen Ansprechpartner und seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) an.
(2) Wir prüfen die USt-IdNr. über das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der Europäischen Kommission (VIES) und speichern das Ergebnis der Prüfung als Nachweis. Erst nach erfolgreicher Prüfung kann der Abnehmer bestellen. Ist die Prüfung nicht möglich, etwa weil VIES nicht erreichbar ist, bleibt das Konto bis zur erfolgreichen Prüfung gesperrt. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(3) Der Abnehmer hält seine Angaben aktuell. Er hält seine Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass nur Personen auf sein Konto zugreifen, die zur Bestellung für ihn berechtigt sind. Bestellungen, die unter seinem Konto aufgegeben werden, muss er sich zurechnen lassen, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Einen Verdacht auf Missbrauch teilt er uns unverzüglich mit.
(4) Wir können ein Kundenkonto sperren, wenn der Abnehmer gegen diese AGB verstößt, wenn seine USt-IdNr. ungültig wird oder wenn begründete Zweifel an seiner Unternehmereigenschaft bestehen.
(1) Die Darstellung der Produkte im Shop ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Dies gilt auch für Kataloge, technische Unterlagen und sonstige Produktbeschreibungen, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
(2) Der Bestellvorgang umfasst folgende Schritte:
(3) Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme des Angebots.
(4) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung in Textform annehmen (Auftragsbestätigung, in der Regel mit dem voraussichtlichen Liefertermin) oder die Ware ausliefern. Wir können die Bestellung innerhalb von fünf Werktagen nach ihrem Eingang annehmen. Danach ist der Abnehmer an seine Bestellung nicht mehr gebunden.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Rechtstexte stellen wir nur auf Deutsch bereit, auch wenn der Shop in einer anderen Sprache angezeigt wird.
(6) Wir speichern den Vertragstext. Der Abnehmer erhält die Bestelldaten mit der Eingangsbestätigung und kann seine Bestellungen in seinem Kundenkonto einsehen. Diese AGB kann er jederzeit unter www.martan.de/agb abrufen, ausdrucken und speichern.
(7) Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über diese AGB und die Auftragsbestätigung hinausgehen.
(1) Alle Preise im Shop sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die zusätzlich ausgewiesen wird. Bei Lieferungen an Abnehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit gültiger USt-IdNr. erfolgt die Lieferung steuerfrei. Die Steuer schuldet dort der Abnehmer (Reverse-Charge-Verfahren).
(2) Maßgeblich ist der Preis, den der Abnehmer in der Übersicht vor dem Absenden der Bestellung sieht. Für Bestellungen über den Shop behalten wir uns keine nachträgliche Preisanpassung vor.
(3) Der Preis von Zuschnitten wird aus den bestellten Nennmaßen, der Dichte des Werkstoffs und dem Kilopreis berechnet. Fertigungsbedingte Abweichungen des tatsächlichen Gewichts ändern den vereinbarten Preis nicht.
(4) Je Position gilt ein Mindestpreis von 5,00 € netto.
(5) Enthält eine Bestellung mindestens einen Zuschnitt, berechnen wir einmal je Bestellung Sägekosten von 30,00 € netto.
(6) Der Mindestbestellwert beträgt 50,00 € netto, einschließlich Sägekosten und ohne Versandkosten. Unterhalb dieses Werts ist keine Bestellung möglich. Der Shop zeigt den fehlenden Betrag an.
(7) Versandkosten berechnen wir nach Gewicht und Lieferland. Sie werden vor dem Absenden der Bestellung angezeigt. Die Verpackung ist in den Versandkosten enthalten.
(8) Offensichtliche Irrtümer in Preisangaben, insbesondere Schreib- und Rechenfehler, verpflichten uns nicht. Wir informieren den Abnehmer in diesem Fall vor der Annahme der Bestellung.
(1) Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung. Die Rechnung stellen wir nach der Lieferung aus. Wir können Rechnungen elektronisch per E-Mail übermitteln; diese gelten als Original. Der Abnehmer nennt uns dafür eine E-Mail-Adresse und teilt uns Änderungen rechtzeitig mit.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto auf den Warenwert, sofern keine älteren fälligen Rechnungen offen sind.
(3) Gerät der Abnehmer in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(4) Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Abnehmers rechtfertigen, können wir weitere Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen. Dies gilt insbesondere, wenn fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht beglichen werden. Leistet der Abnehmer die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist, können wir vom Vertrag zurücktreten.
(5) Wir bestimmen, welche Forderungen durch eine Zahlung des Abnehmers getilgt werden.
(1) Wir liefern an Lieferadressen in Deutschland und Österreich. Wir bestimmen Versandart, Transportunternehmen und Verpackung nach pflichtgemäßem Ermessen. Mehrkosten durch abweichende Wünsche des Abnehmers trägt der Abnehmer.
(2) Liefertermine nennen wir in der Auftragsbestätigung. Sie sind voraussichtliche Termine, sofern wir sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich zusagen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf an das Transportunternehmen übergeben wurde.
(3) Können wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht fristgerecht liefern, informieren wir den Abnehmer unverzüglich und nennen die voraussichtliche neue Lieferfrist. Solche Gründe sind insbesondere höhere Gewalt, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuer, Überschwemmung, Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen, Epidemien und unvorhersehbare Knappheit an Rohstoffen, Energie oder Arbeitskräften. Dies gilt auch für die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Zulieferer, sofern wir diese nicht zu vertreten haben. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, können beide Seiten ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung erstatten wir unverzüglich.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Abnehmer zumutbar sind. Die Kosten für zusätzliche Sendungen tragen wir.
(5) Geraten wir in Lieferverzug, kann der Abnehmer für jede vollendete Woche des Verzugs eine Entschädigung von 0,5 % des Nettopreises der verspäteten Ware verlangen, insgesamt höchstens 5 %. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 11.
(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Abnehmer über, sobald wir die Ware an das Transportunternehmen übergeben haben. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Abnehmer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft über.
(7) Nimmt der Abnehmer die Ware nicht an oder verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die er zu vertreten hat, können wir Ersatz des entstehenden Schadens verlangen. Dazu gehören insbesondere Lagerkosten. Hierfür berechnen wir eine Pauschale von 0,5 % des Nettopreises je angefangener Woche, höchstens 5 %. Dem Abnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens vorbehalten, uns der Nachweis eines höheren.
(8) Transportschäden und Fehlmengen vermerkt der Abnehmer bei der Annahme auf dem Lieferschein des Transportunternehmens. Er zeigt sie uns unverzüglich in Textform an.
(1) Zuschnitte fertigen wir nach den Maßen, die der Abnehmer im Konfigurator eingibt. Für die Richtigkeit dieser Angaben ist der Abnehmer verantwortlich. Der Konfigurator lässt nur Maße innerhalb der Grenzmaße des jeweiligen Werkstoffs zu.
(2) Abweichungen in Maß, Gewicht, Farbe und Oberfläche sind im Rahmen der handelsüblichen und werkstoffbedingten Toleranzen zulässig. Maßgeblich sind die Toleranzen, die auf der Produktseite oder im Datenblatt angegeben sind. Wo keine angegeben sind, gelten die einschlägigen DIN-, EN- oder ISO-Normen und mangels solcher der Handelsbrauch.
(3) Farbangaben und Abbildungen im Shop sind Anhaltspunkte und keine Beschaffenheitsvereinbarung. Werkstoffe können sich unter Licht- und Witterungseinfluss farblich verändern. Solche rein optischen Veränderungen ohne Einfluss auf Festigkeit, Eignung und Lebensdauer sind kein Mangel.
(4) Technische Daten, Materialkennwerte und Datenblätter beschreiben die Ware. Sie sind keine Garantie, sofern wir eine Eigenschaft nicht ausdrücklich in Textform garantieren.
(5) Ob die Ware für den vorgesehenen Einsatz- oder Weiterverarbeitungszweck geeignet ist, prüft der Abnehmer selbst. Dies gilt auch für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei ihrer Verwendung.
(6) Technische Auskünfte, die nicht zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang gehören, erteilen wir unentgeltlich. Unsere Haftung dafür richtet sich nach § 11.
(1) Ein Recht zum Widerruf besteht für Unternehmer nicht.
(2) Nach Vertragsschluss kann der Abnehmer eine Bestellung nur mit unserer Zustimmung ändern oder stornieren.
(3) Zuschnitte werden eigens für den Abnehmer angefertigt. Sie können nach Beginn der Fertigung weder storniert noch zurückgegeben werden.
(4) Stimmen wir einer Stornierung zu, können wir 10 % des Nettopreises als Pauschale für Bearbeitungskosten und entgangenen Gewinn verlangen. Dem Abnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten, uns der Nachweis eines höheren.
(1) Grundlage unserer Mängelhaftung ist die Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware. Als solche gelten die Produktbeschreibungen im Shop und in der Auftragsbestätigung. Im Übrigen gilt § 434 BGB.
(2) Mängelrechte setzen voraus, dass der Abnehmer seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel zeigt er unverzüglich nach Eingang der Ware in Textform an, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Zum Einbau oder zur Weiterverarbeitung bestimmte Ware untersucht er in jedem Fall vor der Verarbeitung. Bis zur Klärung einer Rüge verarbeitet er die beanstandete Ware nicht weiter und gibt uns Gelegenheit, sie zu prüfen.
(3) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Abnehmer vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Schadensersatz richtet sich nach § 11.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlichem Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch fehlerhafte oder unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder Einsatz entgegen dem Datenblatt entstehen.
(5) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt (insbesondere §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 445b BGB), sowie bei Vorsatz, Arglist, Garantie und Ansprüchen nach § 11 Abs. 2.
(6) Rückgriffsansprüche nach § 445a BGB bleiben unberührt, soweit der Abnehmer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
(1) Fertigen wir nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Vorgaben des Abnehmers, steht der Abnehmer dafür ein, dass dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen Verletzung beruhen.
(2) Untersagt uns ein Dritter unter Berufung auf ein Schutzrecht die Herstellung oder Lieferung, können wir die Arbeiten einstellen und Ersatz unserer bis dahin entstandenen Aufwendungen verlangen.
(3) Im Übrigen gelten für Rechtsmängel die §§ 9 und 11 entsprechend.
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Abnehmer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Abnehmers ist damit nicht verbunden.
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Abnehmer unser Eigentum (Vorbehaltsware).
(2) Der Abnehmer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern, bis wir dies widerrufen. Eine Verarbeitung erfolgt für uns. Bei Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts unserer Ware zum Wert der anderen Sachen.
(3) Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Abnehmer bereits jetzt in Höhe unseres Rechnungswerts (einschließlich Umsatzsteuer) an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Abnehmer darf diese Forderungen einziehen, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Auf Verlangen nennt er uns die Schuldner und zeigt ihnen die Abtretung an.
(4) Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen teilt uns der Abnehmer unverzüglich mit.
(5) Gerät der Abnehmer mit der Zahlung in Verzug, können wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen.
(6) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Abnehmers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
(7) Ist der Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen nach Österreich nicht in gleicher Weise wirksam, gilt die dort zulässige Sicherung, die ihm am nächsten kommt. Der Abnehmer wirkt an den dafür erforderlichen Maßnahmen mit.
Der Abnehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
(1) Der Abnehmer beachtet bei der Weitergabe der Ware die anwendbaren Vorschriften des nationalen, europäischen und US-amerikanischen Exportkontrollrechts.
(2) Der Abnehmer darf die Ware weder unmittelbar noch mittelbar in die Russische Föderation oder nach Belarus verkaufen, ausführen oder wiederausführen, noch zur Verwendung dort. Dies betrifft insbesondere Waren im Sinne von Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und Art. 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006, jeweils in der geltenden Fassung. Er bemüht sich nach Kräften, dass Dritte in der weiteren Handelskette diesen Zweck nicht vereiteln. Ein Verstoß ist eine wesentliche Vertragsverletzung. Sie berechtigt uns zum Rücktritt und verpflichtet den Abnehmer, uns von daraus entstehenden Schäden, Bußgeldern und Ansprüchen Dritter freizustellen.
(3) Stehen der Lieferung Hindernisse aufgrund von Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften entgegen, sind wir zur Leistung nicht verpflichtet und können vom Vertrag zurücktreten.
Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz, insbesondere zur Prüfung der USt-IdNr., zur Abwicklung der Bestellung und zur Pflege der Geschäftsbeziehung. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung unter www.martan.de/datenschutz.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Abnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Heilbronn. Wir können auch am allgemeinen Gerichtsstand des Abnehmers klagen. Vorrangige gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
(3) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Heilbronn.
(4) Der Abnehmer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform übertragen.
(5) Ändern wir diese AGB, gelten die Änderungen nur für Bestellungen, die nach ihrer Veröffentlichung im Shop aufgegeben werden.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Für Lieferungen und Leistungen außerhalb dieses Shops – etwa Anfragen, Angebote und Aufträge über unsere Fachberatung oder den CAD-Konfigurator – gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der BW Gummi GmbH, wie bisher auf martanplastics.com veröffentlicht: